Leiharbeit begrenzen – Mindestlöhne einführen

Veröffentlicht am 01.05.2010 in Kreisvorstand

Landkreis-SPD spricht sich für mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt aus

Der ver.di-Funktionär und Mitglied des SPD-Kreisvorstands, Martin Hobmeier beleuchtete anlässlich der Kreisvorstandssitzung der SPD die Initiative der Landtags-SPD wieder Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Damit soll die Verdrängung oder der Ersatz von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von deutlich schlechter bezahlten und zu deutlich schlechteren Konditionen eingestellten Leiharbeitnehmerinnen gesetzlich unterbunden werden.

Gleiche Arbeit - gleiches Geld
"Die SPD fordert, dass für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz "Gleiche Arbeit – Gleiches Geld" ohne Ausnahme gilt und diese nicht mehr allein für die Dauer ihres Einsatzes in einem Entleihunternehmen befristet beschäftigt werden dürfen. Die Möglichkeit der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften soll begrenzt werden", so Martin Hobmeier.
Ziel der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2003 sei es gewesen, Leiharbeit stärker als bisher als Instrument für die Reintegration Arbeitsloser in den regulären Arbeitsmarkt zu nutzen. Dazu seinen einerseits die Bedingungen der Leiharbeit flexibilisiert worden, andererseits sei der Grundsatz "Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn" (equal pay) erstmals festgeschrieben worden. "Damit galt grundsätzlich seit 2003 der Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen Leiharbeitnehmerinnen und -nehmern und der Stammbelegschaft. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wurde zugelassen, wenn tarifvertragliche Regelungen galten. Anders als vom Gesetzgeber beabsichtig, wurde diese Regelung aber missbraucht, um über Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Niedriglöhne zu ermöglichen".
Durch das so legalisierte Lohndumping bestehe der Gleichbehandlungsgrundsatz heute nur noch auf dem Papier. Jeder achte Leiharbeitnehmer sei trotz Vollzeitbeschäftigung auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen. Zunehmend gingen Unternehmen dazu über, Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen. "Es muss umgehend eindeutige Rechtsklarheit durch eine Gesetzesänderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschaffen werden. Diese ermöglicht es, die negativen Auswüchse der Leiharbeit zu begrenzen und ihre wirtschaftlich positiven Wirkungen zu erhalten".

SPD und Gewerkschaften gehen in der Frage "wie wollen wir in Zukunft arbeiten" aufeinander zu
Das aktuelle Konzept der SPD für die Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland spricht sich unter anderem für arbeitsmarktpolitische Korrekturen bei der Zeitarbeit und beim Arbeitslosengeld II aus – die Begrenzung von Leiharbeit, mehr Mitbestimmung, ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro und ein sozialer Arbeitsmarkt sollen für mehr Gerechtigkeit sorgen, die Würde der Menschen sichern und das Ziel von Vollbeschäftigung verfolgen, stellte die Kreisvorsitzende Ruth Müller zusammenfassend fest. Gerade der 1. Mai sei der ideale Tag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich auf ihre Rechte zu besinnen und diese einzufordern, bekräftigte die stellvertretende Kreisvorsitzende Kerstin Schanzer und rief dazu auf, sich an den Maikundgebungen in Landshut, Dingolfing oder Mainburg zu beteiligen.

 

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Anschließend ist die Wanderausstellung vom 29. April bis zum 2. Mai in der Realschule Neufahrn zu sehen. 


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